Rechtliche Ausfuhrbestimmungen

Rechtliche Ausfuhrbestimmungen für Tiere aus der Türkei

Sie möchten einem türkischen Straßentier ein Zuhause in Deutschland schenken?

Die Türkei ist ein sogenanntes nichtgelistetes Drittland und gehört nicht zur EU. Es ist sehr aufwendig und mit viel Wartezeit verbunden, ein Tier nach Deutschland zu holen, da die Ausreisebestimmungen ganz andere als in EU Ländern sind.

Wenn Sie ein Tier gefunden haben und ihm ein Zuhause schenken möchten, müssen Sie leider mit einer Wartezeit von vier Monaten und hohen Kosten rechnen, um das Tier legal in Deutschland einführen zu können.

Bitte beachten Sie folgenden Ablauf, der zwangsläufig nötig ist, um ein Tier ausreisefertig zu machen.

Tollwut-Impfung

Die Tollwut-Impfung ist eine Pflichtimpfung und das Tier muss gegen Tollwut geimpft werden. Dazu muss das Tier mindestens 12 Wochen alt sein.

Titer-Bestimmung

4 Wochen nach der Tollwut-Impfung entnimmt der Tierarzt dem zuvor geimpften Tier Blut und veranlasst die Titerbestimmung. Dazu schickt er das abgenommene Blut in ein Labor nach Ankara – nur dort darf eine anerkannte Titerbestimmung zur Ausreise durchgeführt werden. Die Blutprobe wird benötigt, um die Tollwut-Antikörper im Blut zu bestimmen (Titertest). Der Tollwut-Titer muss mindestens 0,5 IU / ml betragen, damit das Tier aus der Türkei ausreisen darf. Über den Antikörperanteil wird ein Zertifikat erstellt, das durch das Labor an den Tierarzt geschickt wird, der das Blut des Tieres abgenommen hat.  Ab Datum der Blutabnahme müssen 92 Tage vergehen, bis das Tier ausreisen darf.

Identifizierung des Tieres

Bei Erst-Impfung des Tieres wird dem Tier gleichzeitig ein Mikrochip implantiert. Chipnummer und Impfung/en werden in einem Tierpass festgehalten, der dem Halter vom Tierarzt ausgehändigt wird. Das Tier kann hierdurch eindeutig identifiziert werden.

Ausreise des Tieres

92 Tage nach Blutabnahme darf das Tier, mit seinem Tierpass (kein EU Heimtierpass) und dem Titer-Zertifikat aus der Türkei ausreisen und in ein EU-Land einreisen. Vor der Ausreise ist erforderlich, dass das Tier bei einem Amtsveterinär vorgestellt wird. Der Amtsveterinär prüft anhand des Chips und des Titerzertifikats, ob es sich um das auf dem Titerzertifikat angegebene Tier handelt und ob die 92 Tage nach Blutabnahme eingehalten wurden. Über die Prüfung durch den Amtsveterinär wird ebenfalls ein Zertifikat ausgestellt, das auf Nachfrage beim Check-In-Schalter der Fluggesellschaft vorgelegt werden muss. Bitte prüfen Sie im Vorfeld, ob die von ihnen gewählte Fluglinie Tiere befördert und unter welchen Bedingungen. Kosten, Anmeldung, etc. ist bei jeder Fluglinie anders. Wir empfehlen hierfür die Fluglinie SunExpress. 

Zusammenfassung:

Um ein Tier von der Türkei nach Deutschland zu holen, müssen sie zwangsläufig eine ,,Quarantänezeit“ von 4 Monaten einrechnen. Mit 12 Wochen Erstimpfung, mit 16 Wochen Blutabnahme zur Titerbestimmung und 92 Tage nach Blutabnahme ist eine Ausreise legal. Daraus ergibt sich, dass Welpen nicht ausgeführt werden dürfen, sondern ein Tier mindestens 7 Monate alt sein muss, bevor es die Türkei verlassen darf. Es gibt keine Gesetzeslücken und bitte glauben Sie keinem Tierarzt, der ihnen verspricht, dass er eine Ausreise eher möglich machen kann, z.B. durch eine Rückdatierung im Impfpass.

Zur Einreise nach Deutschland wird einzig und allein das Titerzertifikat des Labors aus Ankara akzeptiert und wenn nicht nachweisbar ist, dass das Tier einen ausreichenden Titer hat oder zu jung ist, kann es passieren, dass ihnen das Tier am Flughafen abgenommen wird. An einem deutschen Flughafen haben Sie dann die Wahl, ob Sie hohe Kosten für die Quarantäne des Tieres zu zahlen, das Tier einschläfern zu lassen oder Sie müssen sich auf den direkten Rückweg in die Türkei begeben – alles würde dem Tier schaden und für Sie eine hohe finanzielle Belastung darstellen.

Wählen Sie den legalen Weg zum Wohle des Tieres und auch zu ihrer Sicherheit – sehen Sie die lange Wartezeit als eine Verlängerung der Vorfreude an.

Unterbringung des Tieres während der Quarantänezeit:

Selbstverständlich endet Ihr Aufenthalt in der Türkei, wenn z.B. der Urlaub vorbei ist und die Frage bleibt – wohin mit meinem Tier, das ich nach Deutschland holen will. Der Verein Kitmir Tierhilfe Demirtas e.V. hat sich den Straßentieren verschrieben, die keinerlei Chance auf der Straße haben und leider sind auch unsere Plätze sehr begrenzt. Bereits seit Jahren stoßen wir immer wieder an unsere (räumlichen, finanziellen und auch körperlichen) Kapazitäten und nehmen nur schwer verletzte, kranke oder sehr junge Tiere auf, die auf der Straße alleine nicht überleben können. Daher bitten wir Sie um ihr Verständnis, wenn wir ihnen einen Platz für die Quarantänezeit absagen müssen, weil auch wir nicht mehr wissen wo wir das Tier unterbringen sollen. Sie finden im Internet oder bei einer Nachfrage beim örtlichen Tierarzt überall in der Türkei Tierpensionen, wo Sie ein Tier gegen Geld unterbringen und betreuen lassen können. Viele Tierpensionen bieten auch an, die Vorbereitung der Ausreise und den bürokratischen Prozess zu übernehmen.

Was Sie tun können, wenn Sie ein verletztes oder krankes Tier gefunden haben, lesen Sie hier. 

Bitte beachten Sie:

Wir sind in Demirtas/Alanya tätig und können auch nur dort helfen. Wir haben keine Kontakte in anderen Regionen der Türkei.

Wir können wegen Platzmangel keine Hunde mehr aufnehmen.

Wir können keine Tiere einsammeln oder abholen.

Kosten zur Ausreise

Leider ist es mit hohen Kosten verbunden, ein Tier für die Ausreise vorzubereiten und auszufliegen.

Die Kosten variieren je nach behandelnden Tierarzt und Kurs, Fluglinie und Unterbringung etc. Daher können wir Ihnen hier nur ungefähre Kosten nennen, die Ihnen entstehen und für die wir keine Gewähr übernehmen können.

Ca. Kosten:

Titerzertifikat:                   ca. 230 Euro

Impfung/en:                     ca. 45-60 Euro

Mikrochip und Pass:         ca. 20 Euro

Wurm-/Flohmittel:             ca. 25-40 Euro

Amtsveterinär:                  ca. 55 Euro

Flugticket Kabine:             ca. 30-50 Euro

Flugticket Frachtraum:      ca. 85-220 Euro

Evtl. Transferkosten:         je nach Fahrer und Strecke

Evtl. Kastration:                ca. 100-150 Euro (ist keine Voraussetzung zur Ausreise)

Futter- und Pensionskosten können nur schwer genannt werden. Jede Pension verlangt andere Kosten, was sich durch die Betreuung, Qualität des Futters, Unterbringung etc. berechnet. Im Schnitt wird für eine Katze zwischen ca. 70-120 Euro monatlich verlangt und ein für einen Hund ca. 100 – 200 Euro.

Viele Pensionen lassen sich auf eine monatliche Ratenzahlung ein und verlangen keine komplette Kostenübernahme im Vorfeld.

 

Ausreisebereite Tiere in unserer Auffangstation

Wenn Sie ein Tier adoptieren möchten, welches bereits in unserer Obhut ist, können Sie damit zwei Leben retten: Das Leben des Tieres, das ausreisen und in Deutschland ein eigenes Zuhause finden darf und das des Tieres, welches den Platz neu besetzt. 

Viele Hunde und Katzen in unserer Auffangstation sind bereits ausreisefertig. Wir erheben eine Schutzgebühr von 450€ für einen Hund und 200€ für eine Katze, weitere Kosten fallen für Sie bei der Adoption nicht an. Auch den gesamten bürokratischen Prozess übernehmen in diesem Fall wir für Sie.